Mit unserer Panik-Verriegelung autosafe 835P setzen wir neue Maßstäbe in puncto Flexibilität. Ab sofort bieten die Varianten mit gesicherter Dauerentriegelung bei der Panikfunktion E die Möglichkeit, auf eine gesicherte Tagesfalle umzustellen.
2 in 1 – Zwei Funktionen in einem Schloss
Bei der Tagesfallenfunktion sind alle Verriegelungselemente, bis auf die Falle, eingezogen. Somit ist es jetzt möglich, die Tür im Tagesbetrieb einfach per elektrischem Türöffner über eine Zutrittskontrolle zu entriegeln. Damit erschließt sich nun auch mit der Automatikserie ein neues Einsatzgebiet, wo bis dato nur schlüsselbetätigte Panikverriegelungen verwendet werden konnten.
Gesicherte Dauerentriegelung
- Für einen ungehinderten Durchgang können mit dieser Funktion alle Verriegelungselemente, inklusive der Falle, eingezogen und arretiert werden
NEU: Umstellung auf gesicherte Tagesfalle
- Die Hauptfalle bleibt aktiv, die Nebenverriegelungen sind deaktiviert
- Optimal für Türen, die mit einem elektrischen Türöffner ausgestattet sind, und einen zeitlich begrenzten, kontrollierten Zutritt über einen Schalter oder eine elektronische Zutrittskontrolle ermöglichen sollen
- Einfache und kostengünstige Lösung für z.B. Arztpraxen, kleinere Bürokomplexe oder Wellnesseinrichtungen
- Schnäpperfunktion in Kombination mit einem mechanischen Türöffner realisierbar
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Flexibler Einsatz
Nutzung von gesicherter Dauerentriegelung oder Tagesfalle mit nur einem Schloss - Einfache Umstellung
Durch Herausdrehen einer Schraube kann ganz einfach auf die gesicherte Tagesfalle umgestellt werden - Optimierte Lagerhaltung
Weniger Varianten, geringere Kosten
Die neue Schlossversion
Diese neue Ausführung wird wie bisher mit der gesicherten Dauerentriegelung ausgeliefert und ist an dem abgebildeten, roten Etikett zu erkennen. Über den aufgedruckten QR-Code gelangen Sie zu einer Animation der Umstellmöglichkeit.
Ein weiteres Etikett mit QR-Code führt Sie zu den relevanten technischen Unterlagen, wie Montageanleitungen, Zertifikaten und Leistungserklärungen.